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Kommt die PSD3?

EU-Kommission leitet Konsultationen zur Überarbeitung der zweiten Zahlungs­dienste­richt­linie (PSD2) ein

Im Einklang mit der EU-Strategie für das digitale Finanzwesen und der EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr hat die Europäische Kommission eine Reihe von Konsultationsdokumenten veröffentlicht. Diese zielen in erster Linie darauf ab, Marktfeedback zu den Regeln für das offene Finanzwesen und zu möglichen Änderungen an der EU-Zahlungsdiensterichtlinie 2015/2366 (PSD2) einzuholen.

Die PSD2 wurde 2015 verabschiedet und in 2018 eingeführt. In den Jahren seit der Verabschiedung der PSD2 hat der Zahlungsverkehrsmarkt im Allgemeinen einen Zustrom neuer Marktteilnehmer erlebt. Zum Beispiel FinTech- und BigTech-Firmen, die eine breite Palette neuer Zahlungstechnologien einsetzen, einschließlich digitaler oder Pass-Through-Wallets, mobiler Zahlungs-Apps und elektronischer Zahlungssysteme wie Buy-now-pay-later (BNPL)-Lösungen. Es wird sich zudem in die Welt der Krypto-Assets gewagt – alles Marktentwicklungen, die die PSD2 möglicherweise etwas veraltet erscheinen lassen.

Der Zuwachs an neuen Technologien und die Globalisierung haben auch zu einem Anstieg des internationalen Zahlungsverkehrs geführt, der insbesondere aufgrund des Anstiegs von Cyberrisiken und Zahlungsbetrug eine weitere Regulierung erfordern könnte. Während strenge Vorschriften zur Kundenauthentifizierung weiterhin relevant sind, wird deutlich, dass die Regulierung zur Bekämpfung neuerer Formen des Zahlungsbetrugs und zur weiteren Sicherung von Zahlungsdaten (insbesondere im Rahmen des Open Banking) aktualisiert und mit neuen Markttrends und Technologien Schritt halten müssen.

Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die Konsultation eingeleitet, um Rückmeldungen von Interessenvertretern der Finanzdienstleistungsbranche einzuholen. Damit möchte sie feststellen, ob die PSD2 geändert werden muss, um den oben genannten Überlegungen Rechnung zu tragen und wenn ja, wie diese Änderungen vorgenommen werden sollten. Die Konsultation gliedert sich im Wesentlichen in drei Abschnitte:

  1. eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und zu Open Finance (die „Öffentliche Konsultation zu PSD2 und Open Finance“);
  2. eine gezielte Konsultation zur Überprüfung der überarbeiteten PSD2 (die „gezielte Konsultation zu PSD2“); und
  3. eine gezielte Konsultation zum Rahmen für Open Finance und zur gemeinsamen Nutzung von Daten im Finanzsektor (die „gezielte Konsultation zu Open Finance und zur gemeinsamen Nutzung von Daten“)
EU-Kommission leitet Konsultationen zur Überarbeitung der zweiten Zahlungs­dienste­richt­linie (PSD2) ein

Öffentliche und gezielte Konsultation

Die öffentliche Konsultation zu PSD2 und Open Finance richtet sich an den Markt im Allgemeinen und enthält keine technischen Fragen zu den einschlägigen Rechtsvorschriften für Zahlungsdienste. Die gezielten Konsultationen zu PSD2 Arm in Arm mit Open Finance und Data Sharing richten sich hingegen an die professionellen Interessenvertreter des Zahlungsdienstleistungssektors.

Mit der gezielten Konsultation zu PSD2 sollen Informationen über die praktische Anwendung und die Auswirkungen von PSD2 eingeholt werden, einschließlich ihrer Effektivität, Effizienz und Kohärenz. Zusätzlich soll festgestellt werden, ob PSD2 den sich rasch entwickelnden neuen Zahlungstechnologien gerecht wird. Die Ergebnisse dieser gezielten Konsultation sollten einen deutlichen Hinweis auf die praktische Anwendbarkeit und Relevanz der PSD2 geben. Sie werden zeigen, ob die Richtlinie angesichts der oben genannten Veränderungen und Herausforderungen, einschließlich der Zunahme von FinTech und BigTech, neuerer Zahlungsdienste und Betrugsrisiken im Zahlungsverkehr, aktualisiert werden muss.

Auf der anderen Seite konzentriert sich die gezielte Konsultation zu Open Finance und Data Sharing auf Open Finance. Mit dieser Konsultation soll ermittelt werden, wie sich das offene Finanzwesen auf den Kundenschutz, einschließlich des Datenschutzes, auswirken kann und welche Ansichten über den Datenaustausch zwischen Finanzunternehmen bestehen.

Die Frist für die Beantwortung sowohl der gezielten Konsultation zu PSD2 als auch der zu Open Finance und Data Sharing war der 5. Juli 2022. Die Frist für die Beantwortung der öffentlichen Konsultation zu PSD2 und Open Finance ist der 2. August 2022.

Neben der Einleitung der Konsultationen forderte die EU-Kommission im Oktober 2021 die EBA zur Stellungnahme zu PSD2 auf. Es sollten der Anwendungsbereich und die Definitionen behandelt werden. Außerdem war die Zulassung von Zahlungsinstituten und ihrer Beaufsichtigung, die Transparenz der Bedingungen und der Informationsanforderungen von Bedeutung. Genauso wie die Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung und der Zugang zu Zahlungskonten in Bezug auf Payment Initiation Service Provider und Kontoinformationsdienste sowie Konten bei Kreditinstituten. Die EBA hatte bis zum 30. Juni 2022 Zeit, auf diesen Aufruf zur Stellungnahme zu reagieren.

Es wird erwartet, dass die Konsultationen und die Antwort der EBA auf die Aufforderung zur Stellungnahme zu Legislativvorschlägen führen werden, die möglicherweise die PSD3 und einen offenen Finanzrahmen beinhalten.